Antrag: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf der Staatsstraße ST2092 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Rimsting beantragt hiermit die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf der Staatsstraße ST2092 im Bereich vor der Grundschule Rimsting, dem Kinderhort Rimsting, der Sporthalle Rimsting sowie der Pflegeeinrichtungen „Finkenhof und Ertlhof“. 

Begründung:

Die Sicherheit unserer Kinder und älteren Mitbürger hat oberste Priorität. Die genannten Einrichtungen – Grundschule, Kinderhort und Pflegeeinrichtungen – sind Orte, an denen besonders schutzbedürftige Personengruppen täglich unterwegs sind. Kinder sind aufgrund ihrer geringeren Größe, ihrer Unerfahrenheit im Straßenverkehr und ihrer oft spontanen Verhaltensweisen besonders gefährdet. Ältere Menschen, insbesondere Bewohner einer Pflegeeinrichtung, können in ihrer Mobilität und Reaktionsfähigkeit eingeschränkt sein.

Die Staatsstraße ST2092 ist eine wichtige Verkehrsader, die jedoch auch unmittelbar an diesen sensiblen Bereichen vorbeiführt. Eine höhere Geschwindigkeit erhöht sowohl das Unfallrisiko als auch die Schwere möglicher Unfallfolgen erheblich. Zahlreiche Studien belegen, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h:

  • das Unfallrisiko signifikant senkt,
  • den Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung drastisch verkürzt,
  • die Überlebenschancen von Fußgängern und Radfahrern bei einem Aufprall deutlich erhöht
  • die Lärmemissionen sowie die Abgasbelastung stark reduziert.

Rechtliche Grundlage:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, insbesondere von Tempo-30-Zonen, wurden in den letzten Jahren zugunsten der Kommunen erleichtert. Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenteile aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

Die Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen erheblich erweitert. Eine detaillierte Gefahrenanalyse ist nicht mehr in jedem Fall zwingend erforderlich, wenn es um den Schutz besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer geht. Insbesondere vor Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen kann Tempo 30 auch auf klassifizierten Straßen (wie Staatsstraßen) angeordnet werden, sofern die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und es keine unzumutbaren Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses gibt, die hier nicht zu erwarten sind. Die Belange der Verkehrssicherheit, insbesondere der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, überwiegen hier deutlich.

Forderung:

Wir fordern die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat auf, die notwendigen Schritte zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 im Bereich der ST2092 vor der Grundschule Rimsting, dem Kinderhort Rimsting, der Sporthalle Rimsting und den Pflegeeinrichtungen „Finkenhof und Ertlhof“ einzuleiten und dies mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und dem Staatlichen Bauamt Rosenheim zu koordinieren. Dies umfasst die entsprechende Beschilderung und gegebenenfalls weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen.

Wir sind der Überzeugung, dass diese Maßnahme einen entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in unserer Gemeinde leistet und dem Schutz unserer schutzbedürftigsten Bürgerinnen und Bürger dient.

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