Antrag „streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung“
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Gemeinde Rimsting stellt nachfolgenden Antrag und bittet um Behandlung in der nächstmöglichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates.
Antrag:
Der Bürgermeister und das Bauamt setzen sich bei der zuständigen Behörde mit Nachdruck dafür ein, dass auf der ST2092 (Endorfer Straße/Priener Straße) im Bereich ab Endorfer Straße/Bushaltestelle bis mindestens Priener Straße 12 auf einer Länge von 300 Metern eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 angeordnet wird. In diesem Bereich befinden sich das Altenheim Finkenhof, die Grundschule, die Turnhalle und die neue Mittagsbetreuung.
Begründung:
Um die Sicherheit von unseren Kindern und älteren Menschen zu gewährleisten und hier insbesondere den Schulweg, den Weg zur Mittagsbetreuung und den Weg zur Turnhalle für unsere Kinder und auch alle anderen Bewohner Rimstings möglichst sicher zu gestalten und Gefahrensituationen zu vermeiden, halten wir es für notwendig, die Fahrgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge in diesem Bereich auf Tempo 30 zu reduzieren.
Die genannten Einrichtungen verfügen über einen direkten Zugang zur ST2092 oder aber sind nur über die selbige erreichbar. So ist im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern, sehr starker Durchgangsverkehr). Ein weiterer Effekt der Geschwindigkeitsbegrenzung wäre eine drastische Reduzierung der Lärmbelastung in diesem Bereich und eine starke Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Ortskern von Rimsting für alle Bewohner.
In § 45 Absatz 9 Punkt 6 StVO26 ist seit Dezember 2016 geregelt, dass im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30 angeordnet werden soll – ohne den dafür früher notwendigen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage zu erbringen.
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO)“ wurde im Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gezeichnet:
Stephan Walter / Nina Weinland / Monika Maria Walter
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